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Periodische Prüfungen, Sicherheit überall

Unsere Serviceabteilung befasst sich unter anderem mit der Prüfung verschiedener Anlagen. Denken Sie dabei u.a. an Steuerungsmaschinen und Schiffskräne. Maschinen, die der Gesetzgeber in den Niederlanden für Ihre Sicherheit und die anderer für so wichtig hält, dass es ein Gesetz dafür gibt. Dieses erfordert eine periodische Prüfung. 

IVR Steuermaschinenprüfungen

De Waal erfüllt alle von der unabhängigen Instanz IVR festgelegten Qualitätskriterien, um Steuermaschinen prüfen zu dürfen. Nach einer gediegenen internen Untersuchung bei unserem Unternehmen hat IVR bereits im Jahr 2008 De Waal den offiziellen „Nachweis der Qualitätssicherung“ ausgehändigt. De Waal überprüft und zertifiziert seitdem alle Marken Steuerwerke auf dem Markt gemäß einheitlicher Normen. Wir sind befugt, im Namen des IVR ein „Inspektionszertifikat für Steuermaschinen“ auszugeben. Mit diesem Zertifikat in der Tasche erfüllen Sie die gesetzlich vorgeschriebene 3-jährliche Prüfungsfrist. Außerdem gilt dieses Zertifikat als wichtiger Teil der Schadensverhinderungsuntersuchung. Wenn die Anforderungen der Schadensverhinderungsuntersuchung (von der die Steuermaschinenprüfung ein wichtiger Aspekt ist) erfüllt werden, erhält der Schiffseigentümer von einem von der IVR autorisierten Sachverständigen den „Schadensverhinderungsnachweis“. Ein wichtiges Dokument, das auf die Initiative von Versicherungsgesellschaften entwickelt wurde.

Geänderte Steuermaschinenvorschriften

Es kommt noch regelmäßig vor, dass Steuermaschinen von häufig älteren Schiffen nicht den heutigen Normen entsprechen. Seit April 2007 ist für Neubauschiffe ein neues Gesetz in Kraft, das auf der RheinSchUO beruht, die neben der obligatorischen Steuermaschinenprüfung auch Anforderungen an die technische Ausführung der Maschine stellt. Und seit 2010 gilt dieses Gesetz auch für bestehende Schiffe, die ein neues Untersuchungszertifikat benötigen. Früher war De Waal bereits innovativ in der Steuermaschinentechnik. Unser vollständig „doppelt ausgeführtes Leitungssystem“ ist zum Beispiel jetzt die Norm für andere Hersteller geworden. So helfen wir Ihnen gern, auch Ihre Steuermaschine an die derzeit geltenden Vorschriften anzupassen. Wir sehen uns die Sache an, machen ein Angebot, führen den Umbau durch und machen zusammen mit Ihnen eine Probefahrt. So vergewissern wir uns von der gelieferten Qualität. Und Sie besitzen wieder ein neues Untersuchungszertifikat. Ein sicheres Gefühl!

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Autokranprüfungen

Als Hersteller von Schiffskränen wissen wir, wovon wir reden. Heben muss sicher sein, denn es geht um Menschen, die mit der Technik arbeiten. Und das kann mit Risiken verbunden sein. Wenn Ihr Kran jedoch unseren strengen Normen entspricht und regelmäßig geprüft wird, brauchen Sie sich über die Technik keine Sorgen zu machen.

Jeder neue Kran wird von uns in Betrieb gesetzt und anschließend von einem Sachverständigenbüro (wie z. B. AIB Vincotte) sachkundig getestet und zertifiziert. Wir übergeben Ihnen ein auffallendes gelbes Kranbuch und stempeln dieses ab. Danach sind Sie selbst verantwortlich. Jedes Kalenderjahr muss ein Sachverständiger den Kran überprüfen und eventuelle Wartungsarbeiten im Kranbuch vermerken. Alle 10 Jahre ist es vorgeschrieben, dass eine akkreditierte Firma den Kran technisch inspiziert, prüft und erneut von einem Sachverständigenbüro abnehmen lässt. Erst dann ist der Gesetzgeber in den Niederlanden zufrieden. Sie können auch zwischenzeitlich überprüft werden und müssen möglicherweise bei Nichterfüllung ein Bußgeld zahlen. De Waal ist vollständig akkreditiert. Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, mit uns einen Wartungsvertrag abzuschließen.