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Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz, eine nähere Erklärung

Unser VCA**-Zertifikat umfasst u. a. einen SGU-Betriebsplan, SGU-Sicherheitsvorschriften und, falls bei bestimmten Arbeiten erforderlich, einen speziellen SGU-Projektplan. Im Weiteren wird der Inhalt dieser drei SGU-Teilbereiche eingehender erklärt.

Beachten Sie bitte:

Alle Mitarbeiter, Auftragnehmer und Kunden (Schiffer), die unsere(n) Kai(s), Schiffshebewerke und Gelände nutzen oder sich in einer der Fertigungshallen befinden, sind verpflichtet, sich an alle Vorschriften zu halten, die von der VCA**-Zertifizierung vorgeschrieben werden. Das ist im Interesse unserer aller Sicherheit. Sie können unseren vollständigen SGU-Plan im Hauptsitz und im Fabriksbüro der Produktionsabteilung einsehen.

SGU-Betriebsplan

Den VCA**-Vorschriften entsprechend sind die einzelnen „Arbeitsschutzthemen“ in einem Betriebsplan festgelegt, der für alle Arbeiten auf unserer Werft, auf unseren Geländen oder anderswo vor Ort gelten. In unserem SGU-Betriebsplan sind u. a. folgende Angaben festgelegt:

  • Betriebsdaten
  • Ansprechpartner
  • verwendete Abkürzungen
  • firmenpolitische Erklärung der Geschäftsführung
  • Gesetze und Vorschriften
  • Organisationsstruktur
  • Aufgaben der Mitarbeiter
  • Anweisung und Aufsicht
  • Organisationsform des Betriebsschutzes
  • Sicherheits-(Evakuierungs-)Plan   
  • firmenpolitische Anweisungen
  • Sicherheitsanweisungen
  • Besucher, Schiffer und Auftragnehmer
  • Betriebsabfälle
  • Meldung von (Beinahe-)Unfällen
  • Meldung von Vorfällen und Beschwerden
  • Risikoinventarisierung und Bewertung

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SGU-Sicherheitsvorschriften

Den VCA**-Vorschriften und dem „Arbeitsschutzkatalog für niederländische Werften“ entsprechend wurden alle erforderlichen Sicherheitsvorschriften und -maßnahmen schriftlich festgelegt. In unseren SGU-Sicherheitsvorschriften sind u. a. folgende Angaben festgelegt:

  • Erläuterung zu Risiken und Wartung
  • Jugendschutzgesetz
  • persönliche Sicherheit und Hygiene
  • persönliche Schutzausrüstung (PSA)
  • (elektrisches) Werkzeug
  • Heben und Kräne
  • Gebrauch von Gabelstaplern
  • Schweißen, E-Vorwärmen und Schleifen
  • Brennen, Erhitzen und Druckluft
  • Entfetten und Lackieren
  • Maschinen
  • geschlossene Räume
  • Sicherheits- und Gesundheitserklärung von Tankern
  • Befreiungsregelungen 4.11 oder 4.12
  • Gefahrstoffe
  • Arbeiten: in der Höhe oder im Freien
  • Arbeiten: vor Ort, über Wasser oder allein

SGU-Projektplan

Den VCA**-Vorschriften entsprechend kann unser VCA-Koordinator beschließen, bei relativ großen Projekten einen „individuellen SGU-Projektplan“ einzusetzen. Die vorliegenden Bedingungen können nämlich dermaßen große Sicherheitsrisiken mit sich bringen, dass der betreffende SGU-Betriebsplan gegebenenfalls nicht ausreichend ist. Bei einem solchen Projekt wird vor Beginn der Arbeiten eine Risikoinventarisierung (RIE) erstellt. Darin werden alle ergänzenden Sicherheitsmaßnahmen, die speziell für dieses Projekt gelten, festgelegt und gesichert. Dieser Projektplan wird intern mit allen Projektmitarbeitern in einem Toolbox-Meeting besprochen. Dieser Projektplan wird auch allen Auftragnehmern ausgehändigt und mit diesen besprochen.

Für eine richtige Verwaltung und Beweisführung muss sich jeder, der mit oder an dem betreffenden Projekt arbeitet, schriftlich mit den geltenden Vorschriften einverstanden erklären. Der vollständige SGU-Projektplan liegt, falls zutreffend, im Hauptsitz und im Fabriksbüro zur Einsicht vor.